Der bayerische Landtag berät in erster Lesung den Gesetzentwurf zum neuen Digitalgesetz für den Freistaat. Der Entwurf definiert unter anderem Digitalisierungsaufgaben des Freistaats, sieht eine Charta digitaler Rechte und Gewährleistungen für die Bürger vor und umfasst ein Programm zur Verwaltungsmodernisierung.
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