Bayern: Vorsprung auf i-Kfz Stufe vier

Seit Juli können in Bayern sowohl juristische als auch natürlich Personen ihr Fahrzeug ohne vorherige digitale Authentifizierung online außer Betrieb setzen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt.

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