
In Brandenburg soll das E-Government-Gesetz um wichtige Bestimmungen für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten ergänzt werden. Einem entsprechenden Entwurf hat jetzt das Kabinett zugestimmt.
In Brandenburg soll das E-Government-Gesetz um wichtige Bestimmungen für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten ergänzt werden. Einem entsprechenden Entwurf hat jetzt das Kabinett zugestimmt.
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