Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleister und Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ein neues Online-Verfahren zu Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter im Pilotbetrieb nutzen. Dies gilt für die Bundesländer Hessen, Hamburg, Sachsen und Bayern – perspektivisch werden nahezu alle Bundesländer das Online-Verfahren anbieten.
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