Pflegebedürftige Menschen können unter bestimmten Bedingungen Hilfe zur Pflege beantragen. In Niedersachsen wird diese OZG-Leistung nun in einigen Kommunen pilotiert. Nach Abschluss der Pilotphase soll der Antrag als EfA-Leistung auch anderen Bundesländern zur Verfügung stehen.
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