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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) am 25. Juni 2021 gebilligt, am 1. September trat es in Kraft. Mit ihm ist die rechtliche Grundlage für eine weitere, noch einfachere Nutzung der Online-Ausweisfunktion gegeben – die Smart-eID.
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