Wo auf die Schriftform oder das persönliche Erscheinen in den saarländischen Rechtsvorschriften verzichtet werden kann, hat die Landesregierung untersucht. In mehr als 1.000 Fällen sind demnach alternative Formanforderungen denkbar.
Wo auf die Schriftform oder das persönliche Erscheinen in den saarländischen Rechtsvorschriften verzichtet werden kann, hat die Landesregierung untersucht. In mehr als 1.000 Fällen sind demnach alternative Formanforderungen denkbar.
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