Im Saarland stehen jetzt zwei Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz flächendeckend zur Verfügung: Sowohl der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende als auch das Wohngeld können landesweit digital beantragt werden.
Im Saarland stehen jetzt zwei Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz flächendeckend zur Verfügung: Sowohl der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende als auch das Wohngeld können landesweit digital beantragt werden.
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